Schäden nach Auszug

Joerg12
Level 3
Brühl, Germany

Schäden nach Auszug

Guten Tag,

 

ich hatte nun für einen Monat einen Gast. Der Mieter war der Vater und der (missratene) Sohn wohnte dann dort. Während der Mietzeit reklamierte er einen defekten Herd. Bei Ankunft des Elektrikers funktionierte alles. Was ist hier mit Kosten?

 

Dann war die Wohnung bei Auszug sehr unschön. Es waren Lebensmittel in Küche und Kühlschrank. Fruchtfliegen schwirrten durch die Küche, in der Dusche war eine schmierige Substanz und private Gegenstände und Zettel lagen in der Wohnung verteilt. Das alles wäre ja nicht so schlimm. 

 

Es hat sich gleich für den Auszugstag der nächste Mieter angekündigt und daher fand eine schnelle Reinigung statt. Es stellte sich hierbei heraus, dass die Schlafcouch stark beschädigt war. Offensichtlich stand hier eine Kerze. Das Kunstleder ist verbrannt und Kissen angekockelt. Selbstverständlich hat der Mieter das nicht gemeldet. Da der Vertragspartner der Vater war, schien der Vorgang für mich klar und er übernimmt den Schaden.

 

Daher habe ich nicht  gleich AirBnB eingeschaltet, zumal es für den Schaden einen neutralen Zeugen gibt. Ich habe einen Reinigungsservice. Nach langer Prüfung teilte mir AirBnB dann mit, dass der Schaden nicht übernommen wird, weil vor der formellen Meldung (per SMS ist das vorher passiert) schon neue (tolle) Mieter in der Wohnung waren. Durch die lange Bearbeitung kann ich nun auch keine Bewertung mehr schreiben und vor dem Mitglied schützen.

 

Leider lässt AirBnB die Anbieter hier ganz schön im Regen stehen. Der Vater beruft sich nun sogar auf die Ablehnung und lehnt eine Schadenregulierung ab. Was kann ich hier tun? Also auch gegen AirBnB, die ja nicht nur die Regulierung ablehnen, trotz schriftlichem neutralen Beweis, sondern nun auch keine Bewertung mehr ermöglichen. 

 

Nette Grüße

Jörg

12 Antworten 12
Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Joerg12, hier kannst du leider nichts tun, da in den AGB eindeutig steht, dass der Schaden dokumentiert und gemeldet werden muss bevor der neue Gast einzieht. Das ganze muss in einer bestimmten Frist erfolgen. Beim nächsten Mal am besten den support informieren, und ihm mitteilen dass wegen des Schadens der neue Gast nicht einziehen kann bis ein Schaden bei Airbnb angelegt ist, dann storniert Airbnb den neuen Gast straffrei.

 

Ich fürchte du musst dies unter Lehrgeld abhaken, außer du versuchst es auf privat rechtlichem Weg, aber das wird sehr schwierig teuer und langwierig.

 

Auch für die Bewertung gibt es eine eindeutige Frist die man einhalten muss.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Joerg12, dazu kommt  noch, dass Buchungen für jemand anderen lt.airbnb  nicht erlaubt sind ( ausser für Geschäftsreisende). Rechtlich lässt sich da auch im Privatwege vermutlich nichts machen.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Monika--Elisabeth0, was wieder einmal ein Beleg dafür ist, dass man keine Drittbuchungen allein schon aus Haftungsgründen annehmen sollte.

@Joerg12Ich hatte leider auch so einen Fall. Der Schaden hielt sich in beseitigbaren Grenzen aber ärgerlich ist das allemal.

Ich habe daraus gelernt und danke für deinen Beitrag...  dadurch fühle ich mich bestätigt....denn bei mir kommen nur noch Selbstbucher unter und die airnbn-sofort-buchung ist für mich erledigt.

Man muss sich wirklich darauf einstellen das es solche Pappnasen gibt und letztendlich ist man bei Schadensersatzklagen in der Beweispflicht... was in diesen Fällen ziehmlich aussichtslos ist. ....Fazit : Abhaken als Lehrgeld..

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Joerg12  Es ist sehr schwer zu vermieten, wenn man nicht vor Ort ist und die täglichen Probleme nicht selber lösen kann: die Herdplatte wird nicht richtig warm ( klar nicht, wenn man den Regler nur auf 1 und nicht auf 6 stellt), das TV funzt nicht (klar, wenn man den SAT-Receiver nicht anstellt), die Waschmaschine brummt nur aber wäscht nicht (klar, wenn man den Wasserhahn nicht aufdreht), u.s.w., u.s.w.. Obwohl ich beim Einzug der Gäste alles erkläre, sind sie nach der Anreise wohl nicht besonders aufnahmefähig.

Zurückgelassene Lebensmittel, auch im Kühlschrank und Gefrierfach sind genauso normal wie zurückgelassener Müll. Deshalb muß sofort nach dem Auszug alles gecheckt werden.

Mit Schäden muß man leben wenn man vermietet. Nicht alle Gäste sind Vandalen, aber ein bis zweimal im Jahr bekommt man einen Saustall zurück. Das müssen wir einkalkulieren wie es die Hotels mit den geklauten Handtüchern machen.

Die Verkäufer in meinem Möbel + Elektrogeschäft haben sich in den ersten Jahren über mich gewundert, weil ich jedes Jahr mehrere Kaffeemaschinen, Toster oder Sofas kaufte. Jetzt grinsen sie nur noch, wenn ich sage: "Welches ist euer billigstes Sofa? - O.K., ich nehme 3 davon."

 

saludos, Ilona.

 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Ilona18, alles eine Frage der Organisation, meine selbst-check-in Anleitung ist ca. 2 DIN A4 Seiten lang, und darin ist jede nur erdenkliche Frage geklärt. Wenn ich meine Gäste am nächsten Morgen treffe, haben alle die ausgedruckte "Bedienungsanleitung" bei sich, und jeder bestätigt mir, dass da keine Frage offen geblieben ist. Wir hatten in den letzten 12 Monaten über 200 Gäste und keine einzige Beschädigung oder Vandalismus zu beklagen. Das ist erwähnenswert, da wir neben dem Messegelände sind, und z.B. während des Time Warp Festival (das größte Techno-Music Festival der Welt) alle Zimmer voll mit diesen Gästen hatten, und die im Gästehaus weiter Party gemacht haben, aber danach haben sie alles tadellos ohne Beschädigung hinterlassen, es kommen ja jeden Tag um 11.00 Uhr die Reinigungskräfte.

 

Ich denke es ist alles eine Frage der Organisation und Kontrolle. Selbst wenn ich eine komplette Wohnung einstellen würde, wäre im Inserat vermerkt, dass jeden Tag um die Mittagszeit die Reinigungskraft zum Saubermachen kommt, und würde die Kontrolle als besondere Dienstleistung an den Mann/Frau bringen. Das kostet weniger als große Schäden bezahlen zu müssen, außerdem kann die täglich offene Fragen zusätzlich beantworten.

 

P.S. Wir haben seit 18 Monaten die gleiche Kaffeemaschine, die ich ganz billig bei Thomas Phillips für 15.- € gekauft habe, die wird aber auch regelmäßig entkalkt, und das Sofa in der Lounge sieht nach 14 Monaten aus wie neu, Vertauen ist gut, Kontrolle ist besser.

@Jörg8 Wenn jemand regelmäßig - sogar täglich - die Wohnung checkt, wundert es mich nicht, dass nichts schief geht.
Allerdings dürfen wir privaten Gastgeber keinen Reinigungsservice anbieten bzw. dürfen schon, aber dann sind wir eben nicht mehr privat, sondern gewerblich.
Allerdings hatte ich in 5 Jahren auch nur ein einziges Mal den Fall, dass ich die Gastgebergarantie bemühen musste, obwohl ich die Zimmer nicht kontrolliere. Ich möchte meine Gäste auch nicht kontrollieren. Dann dürfte ich sie gar nicht erst in die Wohnun lassen.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Florian-and-Theresa0, du darfst keinen Zimmerservice (Reinigung der Schlafzimmer) anbieten, und das tun wir auch nicht. Die Reinigung umfasst "nur" Badezimmer, Küche Flur und Lounge, und zählt zu Wartung und Instandhaltung, das ist zulässig, man muß die Verwaltung nur mit ihren eigenen Mitteln schlagen, meine Gebäude darf ich pflegen. Das reicht aber schon, dass die Gäste auch die Zimmer in Ordnung halten, die wir während des Aufenthaltes nicht betreten, kein Zimmerservice das ist der Unterschied.

 

P.S: auch bei mir läuft es nicht gewerblich, das läuft als private Vermögensverwaltung, und so wie ich es hier darstelle, von der Kommune und dem Finanzamt abgesegnet, ich führe nur meine 7% Umsatzsteuer ab und die Einnahmen werden aufgeführt in der Einkommenssteuererklärung.

Krass - Du musst bei der Bettenanzahl kein Gewerbe anmelden?!

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Florian-and-Theresa0, nein, da ja immer wieder Mitarbeiter von mir hier wohnen, was auf den Jahresdurchschnitt die Bettenzahl senkt, meine Mitarbeiter zählen nicht als Hotelgäste, die sind ja 3 Monate da und bekommen einen Mietvertrag. Mischnutzung ist das Zauberwort.

Ah, ja. Das macht Sinn. Weil Du es zwischendurch als Dienstwohnung benutzen musst, kannst Du es nicht dauerhaft vermieten, und darfst daher kurzzeitig vermieten. Schöne, individuelle Begebenheit.

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Jörg8  Deine Bäder, die Küche und die Lounge sind Gemeinschaftsräume, da passt einer auf den anderen auf und hinterlässt kein Desaster, damit er sich vor den anderen Mitbewohnern nicht blamiert. Du bist vor Ort und kannst dich im Notfall um alles kümmern.

 

Der @Joerg12  wohnt in Brühl bei Köln und vermietet in Leipzig. Wenn sein Gast anruft und behauptet der E-Herd sei defekt kann er nicht mal eben nachschauen was da los ist. Er hat einen Elektriker beauftragt und fragt sich nun wer die Rechnung dafür zahlt, weil der Herd in Ordnung war. Deshalb meine Beispiele (TV, Herd, Waschmaschine), weil Gäste oft behaupten etwas würde nicht funktioniere, was aber nicht stimmt.

Einen besonderen Knaller hatte ich vor einigen Wochen. Die Gäste meinten sie hätten kein TV Programm, sondern nur Radioprogramme. Ich ging nachschauen und stellte fest, dass die vorigen Gäste alles verstellt hatten an dem SAT-Receiver - sogar die Bedienungssprache hatten sie auf Polnisch verstellt.  Ich habe Stunden gebraucht um das Problem zu lösen.

Joerg hätte wieder jemanden in Leipzig beauftragen müssen.

 

saludos, Ilona.

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