Hallo @Simon280,
das ist na klar mehr als ärgerlich.
Ich habe zu "Ruhestörung" etliche Entscheidungen z.B. zu Kinderlärm oder Musikinstrumente im Kopf.
Bis hier eine "Ruhestörung" nachgewiesen werden konnte, mussten die Kläger Lärmprotokolle, die gerichtsverwertbar sind, führen.
Irgendwo hatte ich in einem Artikel gelesen, dass man den Gastgeber nicht belangen kann, wenn er eine eindeutige Hausordnung / Hausregeln als Bestandteil des Vertrages führt.
In dem Fall hat er auf Einhaltung der Ruhezeiten vertraglich hingewiesen.
Ich selbst musste dieses Jahr einen Vertrag vorzeitig beenden, da eine Familie die ganze Straße Nachts wach gehalten hat.
Das bedeutet für mich als Gastgeber, dass ich "Verantwortungsvoll Gastgeben" auch so begreife, dass ich handele, wenn sich Gäste daneben benehmen und die Ruhe der Nachbarn stören.
Gleichwohl sind in dem Fall auch die Nachbarn, die sich in dem einen Fall gestört fühlen gefragt, sich bei den störenden Gästen direkt zu beschweren.
Ich weise die Nachbarn im Gespräch ganz gerne darauf hin, dass "unangenehme" Menschen ja wieder abreisen. Und rege sie an, darüber nachzudenken, wie es denn für sie wäre, wenn so ein Menschenschlag fest in der Nachbarschaft wohnen würde - und frage dann nochmal nach, ob das wirklich von Vorteil wäre?
Ganz oft hat man dann Verständnis - und Einsicht.
Sollte es dafür keinen Raum mehr geben, würde ich Dir empfehlen, einen guten Anwalt einzuschalten. Oft werden da dann gut formuliert Streitthemen vor der Eskalation aus dem Weg geräumt und die Beteiligten können Ihr Gesicht noch wahren.
Denn oft geht es genau um Letzteres 😉
Herzliche Grüße