Klage auf Unterlassung von Eigentümergemeinschaft

Simon280
Level 1
Karlsruhe, Germany

Klage auf Unterlassung von Eigentümergemeinschaft

Hallo Ihr Lieben,

obwohl mir die Stadt die Nutzungsänderung als Ferienwohnung genehmigt hat und die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft nichts anderes vorsieht, will die Eigentümergemeinschaft meine Ferienwohnung gerichtlich zur Unterlassung zwingen. Die Miteigentümer sind vor allem gegen wechselnde Gäste, verstehen aber, dass das BGH hierzu bereits gegen Ihre Interessen geurteilt hat. Daher gehen sie jetzt auf Ruhestörung, obwohl es bisher in 4 Monaten erst einen Fall gab, indem meine Gäste Nachts laut waren.

Hat von Euch schon mal jemand einen solche Prozess geführt? Wie wurde vor dem Gericht entschieden?

Ich bitte, bitte Euch wirklich von Herzen mit mit Euren Erfahrungen zu helfen.

4 Antworten 4
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Simon280, ich habe noch das Tag "Eigentümergemeinschaft" zugefügt. Ich glaube, da gab es schon ein paar Diskussionen. Nur vors Gericht ist wohl noch nichts gegangen.

Du kannst auch in der Suchfunktion mal "Eigentümergemeinschaft" einegen - da kommen ein paar Diskussionen.

Wenn du nicht möchtest, dass alle Welt mitliest, kannst du deine Diskussion auch in einen geschlossenen Bereich verschieben lassen (siehe FAQs / Signatur).

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Simon280: wenn Du in Frieden mit den anderen Eigentuemern leben willst und doch vermieten koenntest Du ueberlegen, einen Anteil des Gewinns an die Gemeinschaft zu verteilen

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Hallo @Simon280,

 

das ist na klar mehr als ärgerlich.

Ich habe zu "Ruhestörung" etliche Entscheidungen z.B. zu Kinderlärm oder Musikinstrumente im Kopf.

Bis hier eine "Ruhestörung" nachgewiesen werden konnte, mussten die Kläger Lärmprotokolle, die gerichtsverwertbar sind, führen.

Irgendwo hatte ich in einem Artikel gelesen, dass man den Gastgeber nicht belangen kann, wenn er eine eindeutige Hausordnung / Hausregeln als Bestandteil des Vertrages führt.

In dem Fall hat er auf Einhaltung der Ruhezeiten vertraglich hingewiesen.

 

Ich selbst musste dieses Jahr einen Vertrag vorzeitig beenden, da eine Familie die ganze Straße Nachts wach gehalten hat. 

Das bedeutet für mich als Gastgeber, dass ich "Verantwortungsvoll Gastgeben" auch so begreife, dass ich handele, wenn sich Gäste daneben benehmen und die Ruhe der Nachbarn stören.

 

Gleichwohl sind in dem Fall auch die Nachbarn, die sich in dem einen Fall gestört fühlen gefragt, sich bei den störenden Gästen direkt zu beschweren.

 

Ich weise die Nachbarn im Gespräch ganz gerne darauf hin, dass "unangenehme" Menschen ja wieder abreisen. Und rege sie an, darüber nachzudenken, wie es denn für sie wäre, wenn so ein Menschenschlag fest in der Nachbarschaft wohnen würde - und frage dann nochmal nach, ob das wirklich von Vorteil wäre?

 

Ganz oft hat man dann Verständnis - und Einsicht.

 

Sollte es dafür keinen Raum mehr geben, würde ich Dir empfehlen, einen guten Anwalt einzuschalten. Oft werden da dann gut formuliert Streitthemen vor der Eskalation aus dem Weg geräumt und die Beteiligten können Ihr Gesicht noch wahren.

Denn oft geht es genau um Letzteres 😉

 

Herzliche Grüße

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

Hallo @Simon280,

 

das ist ein interessanter Thread mit einer spannenden Frage.

Auf welche BGH Entscheidung beziehst Du Dich? Das interessiert bestimmt ebenfalls viele Gastgeber, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben.

 

Ganz allgemein kann ich Dir zu "Ruhestörung" sagen, dass mir da spontan Urteile zu "Kinderlärm" oder "Musikinstrumente" einfällt. Da gibt es etliche Urteile, und immer musste ein gerichtsverwertbares "Lärmprotokoll" geführt werden, also der nicht anfechtbare Nachweis, dass es sich um Ruhestörung handelt.

 

Dann meine ich mich zu erinnern gelesen zu haben, dass der Gastgeber, der in seinen Hausregeln die Ruhezeiten klipp und klar zum Bestandteil des Mietvertrages gemacht hat, aus der Verantwortung ist. Dann muss sich der in der Ruhe gestörte selbst an den Mieter/Untermieter wenden. 

Alle meine Hinweise sind bitte nur Hinweise 😉 und keine Rechtsberatung.

Und wenn Du schon mal was hast durchfechten müssen, weißt Du ja vielleicht, dass vor Gericht auch Überraschungen in positiver als auch negativer Richtung entstehen können.

 

Ist die Klage denn schon eingereicht, und was sagt Dein Anwalt dazu?

 

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen, denke mal dass dieses Thema für viele Gastgeber hochinteressant ist.

 

Herzliche Grüße

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