Habe aktuell das gleiche Problem und herausgefunden, dass es an meinen Schwärzungen liegt. Laut AirBnB darf nur die Ausweisnummer und hinten ein Teil der Identnummer geschwärzt sein. Dies entspricht nicht der Gesetzesvorgabe! Es gibt in Deutschland ein Personalausweisgesetz, welches vorschreibt welche Firmen und öffentlichen Behörden welche Daten abfragen dürfen. Dazu gehört meinem Verständnis nach z.B. NICHT die Prüfziffer auf der Vorderseite sowie höchst persönliche Daten wie Nationalität, Geburtsort, Größe, Augenfarbe etc. Aber vielleicht verstehe ich ja auch was nicht. Könnt ihr euch ja selbst belesen.
Beim Telefonat mit dem Support wollte man mich gefühlt überreden mit den Worten " das machen doch aber alle anderen auch so, sogar die Leute aus der Schweiz" [Gedächtnisprotokoll]. Auf die Verbindung/den Rückruf der Rechtsabteilung warte ich immer noch sehnlichst. Ich hätte nämlich gerne mal die tatsächliche Rechtsgrundlage dieser Datenabfrage gewusst.
Im Übrigen bei einer Verifizierung mit dem Führerschein darf gar nichts geschwärzt sein, sonst geht es auch nicht durch.
Lass euch nicht verarschen und eure Daten erpressen!!! Den ganzen Vorfall habe ich gesichert und der Verbraucherzentrale gemeldet. Und kann es nur jedem and Herz legen, dies auch zu tun!