Reinigung

Sandra3671
Level 2
Kaltenleutgeben, AT

Reinigung

Hallo!

Wir besitzen ein Doppelhaus in Österreich, wobei wir in einer Hälfte selbst wohnen und die andere seit Mai 2019 über Airbnb vermieten.

Ich habe die Reinungen immer selbst übernommen und mich würde interessieren, ob ich diesen Eigenaufwand irgendwie honoriert bekommen kann?

Kann ich das bei den Ausgaben anführen? Muss ich dafür eine Honorarnote an mich selbst stellen?

 

Wie macht ihr das?

 

Danke schon jetzt für Eure Hilfe,

Sandra

9 Antworten 9
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sandra3671, du  kannst ganz einfach eine Reinigungsgebühr im Inserat eintragen.  So gesehen ist es erstmals egal wer reinigt. Wenn du es selbst machst,   gehört dieser Betrag  ebenso zum Einkommen wie die Buchungssumme. Du gibst ihn nur bei der Einkommenssteuererklärung mit an.

Das wars.

 

Eine generelle Reinigungsgebühr wollen wir nicht einführen.

Geht uns eher um die Einnahmen-Ausgabenbuchführung...

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Sandra3671 ,

 

na dann schreib doch eine Honorarnote an Dich selber, diese kannst Du dann als Kosten absetzen und musst sie aber gleichzeitig als Einkünfte verbuchen. Scherz beiseite: natürlich ist das unsinnig!!!

 

Du fragst ob Du den Reinigungsaufwand irgendwie vergütet bekommst, willst aber keine Reinigungsgebühr im Inserat definieren. Wenn nicht der Gast, wer sonst sollte Dir den Reinigungsaufwand vergüten?

 

In Deinem Fall ist also die Reinigungsgebühr im Preis für die Unterkunft mit inbegriffen, d.h. Deine Preise sollten so kalkuliert sein, dass der Aufwand für die Reinigung mit eingerechnet ist. Theoretisch kannst Du den Zeitaufwand (Deinen eigenen) nehmen und mit dem ortsüblichen Stundensatz für Reinigungspersonal (wenn Du es extern beauftragen würdest) multiplizieren und den ermittelten Wert dann durch die durchschnittlich gebuchten Nächte dividieren, das Resultat schlägst Du dann auf Deinen Übernachtungspreis drauf.

 

Natürlich kannst Du die Aufwendungen für Putzmittel, Reinigungsmaterial und Utensilien wie Besen, Schrubber, Putzeimer, Kehrblech, etc. als Kosten zu den Vermietungseinnahmen ansetzen.

Sandra3671
Level 2
Kaltenleutgeben, AT

Okay, ich hab mich umständlich ausgedrückt ...

 

Würde ich ein Reinigungsunternehmen beauftragen, würde ich eine Rechnung erhalten und diese bei den Ausgaben den Einnahmen gegenüber stellen. Somit mindert das meinen Gewinn, den ich ja versteuern muss.

 

Aufgrund des Eigenaufwandes habe ich keine Rechnung, die ich in die "Buchhaltung" nehmen kann.

 

Meine Frage zielt also darauf ab, wie ich diesen Aufwand dem Finanzamt aufzeige!?

 

Ich hoffe, jetzt ist es verständlicher...

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Liebe @Sandra3671 ,

 

ich hatte es auch so verstanden.

 

Nehmen wir mal ein Beispiel:

ich selber erziele Einnahmen aus einem Buchhaltungsservice, neben Buchhaltungstätigkeiten biete ich auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen an. Wenn ich für letzteres nun ein Lohnbüro damit beauftrage, dann erhalte ich ein Rechnung die meinen Gewinn mindert. Ich führe diese Arbeiten aber selbst aus, also habe ich keine Rechnung, die meinen Gewinn mindern würde und muss folglich alle Einnahmen versteuern.

 

Genauso verhält es sich bei den Vermietungen, wenn du keine Reinigungskraft angestellt hast und auch keine externe Firma damit beauftragst, weil Du diese Nebenleistung selber erbringst, dann hast Du eben mehr Gewinn. Auch wenn Du mehr Steuern zahlen solltest, dann bist Du am Ende sicherlich finanziell besser dran. Denn wenn du tatsächlich eine Reinigungskraft einstellen würdest, dann brauchst Du entsprechend mehr Umsatz, um diese Kosten auszugleichen. 

 

Du hättest wohl gerne den Vorteil des "von der Steuer absetzen" ohne jedoch eine Rechnung für eine externe Dienstleistung bezahlt zu haben.

 

Für interne Dienstleistungen gibt es keine Rechnungen.

 

Dein ursprünglicher Gedanke dass Du Dir selber eine Honorarnote schreiben könntest, ist zwar vom Ansatz her theoretisch denkbar, aber dies wäre dann eine Nullrechnung, weil Du diese fiktive Reinigungsrechnung an dich selber zwar einerseits gewinnmindernd als Kosten absetzen könntest, jedoch andererseits als Nebeneinkunft wieder versteuern müsstest, d.h. die Einkünfte aus den Reinigungsrechnungen würden sich gewinnerhöhend auswirken. Abgesehen davon werden alle Einkünfte einer Person vom Finanzamt zusammen gerechnet (auch in Österreich soweit ich weiß), es spielt keine Rolle, ob in Deinen Einkünften ein Reinigungs-Anteil enthalten ist oder nicht. Das Gleiche gilt für andere Nebenleistungen.

 

Dagegen kannst Du alle Aufwendungen (ggf. anteilmäßig), die dir entstanden sind, als Kosten gegenrechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass du diese Kosten anhand von Rechnungen, Bescheiden für Müllgebühren etc. nachweisen kannst und diese auch tatsächlich von dir bezahlt wurden. Für einen Eigen-Aufwand gibt es weder eine Rechnung noch einen sonstigen Nachweis.

 

Nehmen wir einmal an, Du hättest eine private Zugehfrau, die ab und zu auch mal die Airbnb-Doppelhaushälfte putzt. Nun gibst Du dieser Zugehfrau ein paar Scheine extra "unter der Hand", hast dann in diesem Fall auch keine Rechnung und folglich kannst Du auch keine Kosten gewinnmindernd absetzen.

 

Wenn Du allerdings die Zugehfrau offiziell bei Dir beschäftigst und auch die Zusatzstunden offiziell abrechnest, dann hast Du ja einen Nachweis und kannst den entsprechenden Anteil für die Vermietungen gewinnmindernd ansetzen.

 

Ich hoffe, dass dies nun ausreichend und verständlich erklärt wurde.

 

 

Sandra3671
Level 2
Kaltenleutgeben, AT

lieber ralf, 

danke dass du dir so viel zeit genommen hast, um mir meine frage so ausführlich zu beantworten! 

 

hatte gehofft, mich um ein paar steuern drücken zu können, aber da muss ich dann wohl in den sauren apfel beissen.

 

danke! alles liebe! 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sandra3671, ich hab dich schon richtig verstanden. Solange du selbst reinigst, kannst du das nicht als Ausgabe geltend machen.  Egal ob es in den Nächtigungspreis einrechnest oder extra ausweist.

ein dankeschön auch dir monika 🙂 

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

Tolle Reaktion @Sandra3671 , alle Mitschreiber freuen sich über nette Reaktionen, wenn die Hilfe anerkannt wird.
Vllt liest du auch weiter mit oder
erzählst auch etwas mehr von dir.

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