Hallo Juliane,
ich habe mehrfach Widerspruch eingelegt. Brenda von AirBnB hat nun abschließend entschieden, dass ich den Neuwert ersetzen muss. Die Forderung wird gegen meinen ausdrücklichen Willen von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden.
Grund der Entscheidung ist, dass ich keine Dokumente vorgelegt habe, dass ich den behaupteten Schaden nicht verurschat habe. Ich kann aber garkeine Dokumente vorlegen, da ich beim Verlassen der Wohnung nicht alles einzeln fotografiert habe und auch kein schriftliches Abnahmeprotokoll gemacht habe. Den Zeugen, der mit mir die Abnahme gemacht hat, habe ich genannt.
Ich finde auch nicht die rechtliche Grundlage in den Nutzungsbedingungen, dass mir aufgrund der Entscheidung von AirBnB eine Summe nach belieben ohne Höchstgrenze über die Kreditkarte in Rechnung gestellt wird.
Ich werde den Fall bei der Europäischen Verbraucherzentrale in Kehl über www.evz.de melden.
Neben der wirklich intranzparenten und falschen Entscheidung der Schuldfrage, die allen zivilrechtlichen Grundzügen in Europa entgegensteht ist fraglich, warum hier ein Neuwert bei mir geltend gemacht wird. Die Gastgeber erhalten von AirBnB den Zeitwert und nicht den Neuwert. Was passiert mit der Differenz?
Es ist darüberhinaus nicht nachvollziehbar, dass es keine tatsächlich gute Möglichkeit gibt eine willkürliche Entscheidung von Brenda von AirBnB zu überprüfen. Da entscheidet ein Unternehmen, dass es Geld von dier bekommt und damit ist das Geld von der Kreditkarte in ungebgrenzetr Höhe weg. Da die Klage in Irland zu führen ist (soweit ich das sehe) ist die Rechtsdurchsetzung gegen AirBnB sehr kostenspilig und schwierig.
Das macht richtig Angst. Da sind dann mal schnell 5000,00 € oder mehr weg und ich kann rechtlich defacto kaum etwas tun.