@Christine2013 ...wieso airbnb diese Daten nicht weitergibt .. naja, da kann man sich ja gut hinter Datenschutz und soso verstecken .. aber andersrum, wohl auch, weil airbnb ja auch nicht überprüft, ob das Profil auch wirklich vom Angemeldeten genutzt wird, liebe Christine .. äh Torben.
Fakt ist, dass wir hier die Katze im Sack kaufen und Sichtung eines amtlichen Ausweises, bzw. Datenüberprüfung erst bei Check-in möglich ist.
Du willst wissen, wie viele hier schon betreffend Meldegesetz überprüft wurden. Wir in Zürich haben hier Selbstkontrolle bei den ÖVs, ich steig aber dennoch nicht ohne gültigen Fahrausweis in die Tram und frage andere Gäste, ob sie schon überprüft wurden .. denn irgendwer wird der erste sein, da nützt es nix, dass 97'584 andere zuvor nicht überprüft wurden. Das selbe gilt für airbnb. Auch kann man davon ausgehen, da airbnb immer höhere Wellen schlägt, dass die Behörden sukzessive restriktiver vorgehen werden .. nicht zuletzt, weil es sich lohnt 😉
Betreffend self-check-in .. da habe ich schon gelesen, dass manche einfach den Meldeschein hinlegen und dieser dann ausgefüllt würde (ich vermute stark, das jener Gast, der dann deinen Parkett unter Wasser setzt, den Zettel mit seinen Angaben nicht in der Wohnung verlässt). .. ebenso habe ich bei mir schon festgestellt, dass viele Gäste mit dem Ausfüllen des Meldescheins überfordert sind und nicht alle Angaben (wie z.B. Name oder Passnummer etc.) ausfüllen, aber da ich die Pass-/ID-Nummer eh selber abgleichen muss (bzw. selbst eintrage), sehe ich dies dann auch.