Hallo,
das kann ich leider überhaupt nicht bestätigen. Aus meiner Sicht darf der Gast alles und der Gastgeber ist nur der Idiot.
Wir hatten die Buchung von 2 Gästen. Die Reinigung fand dann 4 x Bettzeug und auch die gesamte Wohnung war klar erkennbar deutlich mehr genutzt. Zudem sah die Wohnung katastrophal aus. Unmengen von Müll (3 Nächte), Lebensmittel im Kühlschrank und im Zugang ungezählte Zigarettenkippen und sogar ein Joint (ist ja nun legal).
Dummerweise haben wir den Gast hiermit konfrontiert und nicht gleich einen Fall geöffnet.
Wir vermieten drei Wohnungen und die schlechteste Bewertung war vor etwa 4 Jahren einmal 3*, weil ein Franzose sich u.a. monierte, dass keine französischen Anleitungen bereitlagen.
Dieser Gast schrieb um 10:17 (nach CheckOut), dass alles i.O. war. Dann meldet die Putzfrau o.g. Umstände und ruft Hilfe herbei, damit die Wohnung überhaupt für die nächsten Gäste (CheckIn am gleichen Tag) fertig wird. Wir schreiben den Gast an, JA WIR HABEN NICHT GLEICH EINEN FALL GEÖFFNET. Er reagiert erwartungsgemäß und gibt unmittelbar im Anschluss eine 1* Bewertung ab. Vollkommen eindeutig eine Rachebewertung. Er schreibt vollkommene Lügen herunter.
Laut AirBnB hätten wir gleich den Vorgang formell anmelden müssen. Das Telefonat mit dem Support VOR der Bewertung war nicht ausreichend. Auch alle Indizien (Nachricht nach CheckOut etc) seien nicht ausreichend. Ebenso die Bestätigung der Reinigungsfirma.
Wir haben also gleich mehrfachen Schaden. 4 Personen, aber nur für 2 Personen bezahlt. Sonderreinigung und 1* Bewertung. AirBnB interessiert sich einen Sch... für SuperHost.
Das ist auch nicht das erste Mal. Es gibt ja selten Probleme, weil die meisten Gäste nett sind. Im Falle von Problemen lässt AirBnB den Vermieter immer im Regen stehen. Vor einiger Zeit haben Polen eine Wohnung verwüstet (ja verwüstet), der Schaden lag bei mehreren tausend Euro. AirBnB zahlt über AirCover einen kleinen Teil. Fragen wurden nie beantwortet: Z.B. warum keine Handwerker- oder Reinigungskosten übernommen wurden.
AirBnB verweist hier auf die Vermittlerrolle und Vertragspartner seien Vermieter und Mieter. Gleichzeitig weigert man sich jedoch die Daten der Mieter zu übergeben, damit der Rest eingeklagt werden kann. Es sei Datenschutz und die Vertragspartner dürfen vom Vermittler nicht bekannt gegeben werden.
Sorry, wurde jetzt etwas länger und auch über das eigentliche Thema hinaus. AirBnB hat überhaupt kein Interesse an einer fairen Bewertung. Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass die Bewertung vollkommen gelogen sei und schon alleine ein Blick auf die hundert letzten Bewertungen das zeigen würden. Ich glaube, hier gab es 1 - 2 mal 4*, sonst 5*. Das wurde abgewiesen mit der Begründung, dass jeder Mieter das Recht auf seine Sicht der Dinge haben darf.
Liebe Grüße
Ivi und DERJörg